1992
Gründung der „MFG Ikarus
Gründung der „MFG Ikarus“ als Interessengemeinschaft (1985/1986 Umwandlung in rechtsfähigen Verein: e.V.) Flugbetrieb auf verschiedenen Plätzen um Marpingen.1969 – 1970
Herrichten eines angepachteten Platzes
Herrichten eines angepachteten Platzes bei Alsweiler: Flur 2, Parzelle 123/2 „Steinacker“ (Roden von Ginster, Einebnendes Platzes, Ansäen…) durch Modellflieger vorwiegend aus Alsweiler (Ames, Dewes, Schlick, Voltz….). Grundstückseigner: Brennerei Eckert, Tholey. Aufnahme des Flugbetriebes.1970 – 1975
Verbesserung der Infrastruktur
Verbesserung der Infrastruktur; Bau einer Schutzhütte, Feuerstelle mit Sitzbänken. Anschaffung eines Rasentraktors usw.1976
Erschliessung des Landschaftsschutzgebiet
Region östlich des Flugplatzes (bis Feldweg oberhalb d. Platzes) wird Land-schaftsschutzgebiet, jedoch ist der Platz selbst noch außerhalb des Gebietes.1978
Erschliessung des Landschaftsschutzgebiet
Mündliche Nachfrage bei bei der unteren Naturschutzbehörde, da Flugplatz plötzlich innerhalb des Landschaftsschutzgebietes durch Ausweisung eines zusätzlichen Landschaftsschutzgebietes ab Feldweg Richtung Westen. Mündl. Rückantwort: „Fliegt erst mal weiter, da noch keine umsetzbaren Verwaltungsanordnungen existieren“.Jan 1987
Erschliessung des Landschaftsschutzgebiet
Anschreiben durch UNB (Leiter H. Reis): Androhung einer Anordnung, den Flugbetrieb wegen „Eingriff in Natur und Landschaft“ sofort einzustellen und umgehend schriftl. oder mündl. Stellung zu nehmen.Juni/Juli 1981
Antrag der AE
Antrag beim saarl. Wirtschaftsministerium, Ref. Luftfahrt (Leiter H. Jung) auf Erteilung einer Aufstiegserlaubnis. Antwort: angeblich sind luftfahrtrechtliche Vorschriften gemäß §6 LuftVG nicht betroffen, daher sei eine Aufstiegerlaubnis nicht erforderlich bzw. würde nicht erteilt.Aug. 1981
Antrag der AE
Anfrage bei Ortsrat Alsweiler und Gemeinderat Marpingen: beide stehen einer Aufstiegserlaubnis positiv gegenüber. Formloser Antrag an UNB, einer Aufstiegserlaubnis zuzustimmen.Jan. 1982
Antrag der AE
Bescheid der UNB (H. Reis): 1.) Antrag abgelehnt 2.) Anordnung: Flugbetrieb sofort einstellen Infrastruktur (Hütte, Feuerstelle, Ruhebänke usw.) entfernen Ursprünglichen Geländezustand wieder herstellen Auf Nachfrage begründet H. Reis den Negativ-Bescheid mit „…grundsätzliche Erwägungen…“Feb. 1982
Antrag der AE
Der Vorstand legt schriftlich Widerspruch gegen den Bescheid einApril 1982
Antrag der AE
Widerspruchs-Bescheid: Widerspruch wurde am 26.03.82 von KRA (Kreisrechtsausschuss) behandelt: Ergebnis: Widerspruch wird zurückgewiesen Begründung: §§ 3 und 4 LSchVO (Landschaftsschutzverordnung)April 1982
Antrag der AE
Einreichung Klage beim VG Saarlouis (Unterstützung durch DMO, Gustav KleinOkt. 1984
Antrag der AE
Ortsbesichtigung durch VG Saarlouis (Unterstützung durch DMO, Gustav Klein)Nov. 1984
Antrag der AE
Urteil des VG: Bescheid der UNB wird aufgehoben in Bezug auf Flugbetrieb, Feuerstelle, Ruhebänke und Wiederherstellung des Ursprungs-Geländezustandes Nicht aufgehoben wird Anordnung zur Beseitigung der Schutzhütte Begründung im Wesentlichen: Bestandsschutz bzw. UNB nicht zuständig (da Luftrecht)Jan 1986
Antrag der AE
UNB legt Berufung beim OVG einJuni 1986
Antrag der AE
OVG gibt der Berufung statt Begründung: – kein Bestandsschutz nach Art 14 GG gegeben – OVG bejaht Zuständigkeit der UNB (für Luftrecht ?????)Sommer 1986
Antrag der AE
Platz „Steinacker“ wird aufgegeben und alle Anlagen werden entfernt1986 – 1989
Antrag der AE
Zahlreiche Versuche, einen anderen Modellflugplatz zu finden, gelegentlich auch in Verbindung mit Behörden, Orts-, und Gemeinderat, Eigentümern usw.März 1989
Antrag der AE
Antrag an WiMi, Ref. Luftfahrt (P. Schmidt), auf Aufstiegserlaubnis nach §6 LuftVG auf einem Gelände bei Alsweiler, Flur 4, Parz. 103 (Auf der Heid) nachdem der Ortsrat hierzu erneut seine Zustimmung gegeben hatte.Juni 1989
Antrag der AE
Ablehnender Bescheid, da Stellungnahme der UNB (H. Reis) -ohne zutreffende Begründung- negativ.Juli/Aug. 1989
Antrag der AE
Ortstermin mit Leiter Ref. Luftfahrt, Peter Schmidt, dem Leiter der UNB, H. Reis, und dem Landrat Dr. Waldemar Marner. Ergebnis: Landrat weist nach kurzer Diskussion der Sachlage den Leiter der UNB, H. Reis, an, seinen Widerspruch zurückzuziehen, da sachlich und fachlich nicht begründet; der Referatsleiter Luftfahrt des saarl. WiMi sagt daraufhin -zunächst mündlich- die Erteilung der Aufstiegserlaubnis zu.ab ca. 1990