Flugplatz-Chronologie

1992

Gründung der „MFG Ikarus

Gründung der „MFG Ikarus“ als Interessengemeinschaft (1985/1986 Umwandlung in rechtsfähigen Verein: e.V.) Flugbetrieb auf verschiedenen Plätzen um Marpingen.
1969 – 1970

Herrichten eines angepachteten Platzes

Herrichten eines angepachteten Platzes bei Alsweiler: Flur 2, Parzelle 123/2 „Steinacker“ (Roden von Ginster, Einebnendes Platzes, Ansäen…) durch Modellflieger vorwiegend aus Alsweiler (Ames, Dewes, Schlick, Voltz….). Grundstückseigner: Brennerei Eckert, Tholey. Aufnahme des Flugbetriebes.
1970 – 1975

Verbesserung der Infrastruktur

Verbesserung der Infrastruktur; Bau einer Schutzhütte, Feuerstelle mit Sitzbänken. Anschaffung eines Rasentraktors usw.
1976

Erschliessung des Landschaftsschutzgebiet

Region östlich des Flugplatzes (bis Feldweg oberhalb d. Platzes) wird Land-schaftsschutzgebiet, jedoch ist der Platz selbst noch außerhalb des Gebietes.
1978

Erschliessung des Landschaftsschutzgebiet

Mündliche Nachfrage bei bei der unteren Naturschutzbehörde, da Flugplatz plötzlich innerhalb des Landschaftsschutzgebietes durch Ausweisung eines zusätzlichen Landschaftsschutzgebietes ab Feldweg Richtung Westen. Mündl. Rückantwort: „Fliegt erst mal weiter, da noch keine umsetzbaren Verwaltungsanordnungen existieren“.
Jan 1987

Erschliessung des Landschaftsschutzgebiet

Anschreiben durch UNB (Leiter H. Reis): Androhung einer Anordnung, den Flugbetrieb wegen „Eingriff in Natur und Landschaft“ sofort einzustellen und umgehend schriftl. oder mündl. Stellung zu nehmen.
Juni/Juli 1981

Antrag der AE

Antrag beim saarl. Wirtschaftsministerium, Ref. Luftfahrt (Leiter H. Jung) auf Erteilung einer Aufstiegserlaubnis. Antwort: angeblich sind luftfahrtrechtliche Vorschriften gemäß §6 LuftVG nicht betroffen, daher sei eine Aufstiegerlaubnis nicht erforderlich bzw. würde nicht erteilt.
Aug. 1981

Antrag der AE

Anfrage bei Ortsrat Alsweiler und Gemeinderat Marpingen: beide stehen einer Aufstiegserlaubnis positiv gegenüber. Formloser Antrag an UNB, einer Aufstiegserlaubnis zuzustimmen.
Jan. 1982

Antrag der AE

Bescheid der UNB (H. Reis): 1.) Antrag abgelehnt 2.) Anordnung: Flugbetrieb sofort einstellen Infrastruktur (Hütte, Feuerstelle, Ruhebänke usw.) entfernen Ursprünglichen Geländezustand wieder herstellen Auf Nachfrage begründet H. Reis den Negativ-Bescheid mit „…grundsätzliche Erwägungen…“
Feb. 1982

Antrag der AE

Der Vorstand legt schriftlich Widerspruch gegen den Bescheid ein
April 1982

Antrag der AE

Widerspruchs-Bescheid: Widerspruch wurde am 26.03.82 von KRA (Kreisrechtsausschuss) behandelt: Ergebnis: Widerspruch wird zurückgewiesen Begründung: §§ 3 und 4 LSchVO (Landschaftsschutzverordnung)
April 1982

Antrag der AE

Einreichung Klage beim VG Saarlouis (Unterstützung durch DMO, Gustav Klein
Okt. 1984

Antrag der AE

Ortsbesichtigung durch VG Saarlouis (Unterstützung durch DMO, Gustav Klein)
Nov. 1984

Antrag der AE

Urteil des VG: Bescheid der UNB wird aufgehoben in Bezug auf Flugbetrieb, Feuerstelle, Ruhebänke und Wiederherstellung des Ursprungs-Geländezustandes Nicht aufgehoben wird Anordnung zur Beseitigung der Schutzhütte Begründung im Wesentlichen: Bestandsschutz bzw. UNB nicht zuständig (da Luftrecht)
Jan 1986

Antrag der AE

UNB legt Berufung beim OVG ein
Juni 1986

Antrag der AE

OVG gibt der Berufung statt Begründung: – kein Bestandsschutz nach Art 14 GG gegeben – OVG bejaht Zuständigkeit der UNB (für Luftrecht ?????)
Sommer 1986

Antrag der AE

Platz „Steinacker“ wird aufgegeben und alle Anlagen werden entfernt
1986 – 1989

Antrag der AE

Zahlreiche Versuche, einen anderen Modellflugplatz zu finden, gelegentlich auch in Verbindung mit Behörden, Orts-, und Gemeinderat, Eigentümern usw.
März 1989

Antrag der AE

Antrag an WiMi, Ref. Luftfahrt (P. Schmidt), auf Aufstiegserlaubnis nach §6 LuftVG auf einem Gelände bei Alsweiler, Flur 4, Parz. 103 (Auf der Heid) nachdem der Ortsrat hierzu erneut seine Zustimmung gegeben hatte.
Juni 1989

Antrag der AE

Ablehnender Bescheid, da Stellungnahme der UNB (H. Reis) -ohne zutreffende Begründung- negativ.
Juli/Aug. 1989

Antrag der AE

Ortstermin mit Leiter Ref. Luftfahrt, Peter Schmidt, dem Leiter der UNB, H. Reis, und dem Landrat Dr. Waldemar Marner. Ergebnis: Landrat weist nach kurzer Diskussion der Sachlage den Leiter der UNB, H. Reis, an, seinen Widerspruch zurückzuziehen, da sachlich und fachlich nicht begründet; der Referatsleiter Luftfahrt des saarl. WiMi sagt daraufhin -zunächst mündlich- die Erteilung der Aufstiegserlaubnis zu.
ab ca. 1990

Antrag der AE

Die Familie Norbert Ames erwirbt privat ein Baumgrundstück in der Gemarkung Alsweiler, Flur 4, Flurstück 28 (Am hölzen Kreuz) und pachtet als Unterpächter von Dietmar Zapf (zunächst ebenfalls privat) das daneben liegende Flurstück 29 als Flugplatz an. Besitzer der Parzelle 29 ist Roland Müller, Winterbach. Die Familie Ames verpachtet später beide Grundstücke an die MFG Ikarus weiter. Ab ca. 2005 pachtet die MFG Ikarus im Zuge der Antragstellung auf Aufstiegs-erlaubnis dann die Parzelle 29 direkt von Dietmar Zapf als Unterpächter.
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